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Höhepunkte
Das Besondere der Reise
Städtereise: Sevilla – Alcázar – Santa Cruz – Museo del Baile – Santa Paula-Kloster – Mercado de la Lonja – María-Luisa-Park – Triana-Viertel – Stierkamparena In Sevilla, der reizvollen Hauptstadt Andalusiens, schlägt das Herz Andalusien, was Sie überall spüren können. Die Stadt Sevilla ist der Inbegriff des andalusischen Lebensgefühls. In dieser einst wohlhabendsten Stadt in Spanien, wurde der Flamenco geboren. Sevilla hat sich ihren spanischen Charme bewahrt und das ist überall zu spüren. Die Kathedrale mit ihrer Giralda und der Alcázar sind die bedeutendsten Sehenswürdigkeiten von Sevilla. Die Stadt hat verschiedene, wie traditionelle Viertel, die lebendige Kultur und Kulinarik leben.
Sevilla Städte-Reise Mittwoch Tag 1: Willkommen in Sevilla, ¡Hola Sevilla! Ihre individuelle Anreise • Zeit zur freien Verfügung • gemeinsames Abendessen Mit Ihrer individuellen Anreise erreichen Sie Sevilla, die Hauptstadt Andalusiens. Wenn Ihre Ankunftszeit es zulässt, können Sie einen ersten Eindruck von dieser lebendigen Stadt bekommen. Am Abend lernen Sie Ihre Mitreisenden und Ihre Reiseleitung bei einem ersten gemeinsamen Abendessen, in einem typisch andalusischen Restaurant in Sevilla kennen. Hier erwarten Sie zudem erste Informationen zu Ihrem Aufenthalt und dem Programm der kommenden Tage. (A)
Sevilla Städte-Reise Donnerstag Tag 2: Kathedrale - Alcázar - Santa Cruz - Museo del Baile Flamenco
Sevilla Städte-Reise Freitag Tag 3: Santa Paula-Kloster - Marienfigur - Mercado de la Lonja
Sevilla Städte-Reise Samstag Tag 4: María-Luisa-Park - Triana-Viertel - Stierkamparena
Sevilla Städte-Reise Sonntag Tag 5: Sevilla – Deutschland individuelle Abreise Nach dem Frühstück erfolgt Ihre individuelle Abreise. (F)
Programmänderungen vorbehalten.
IHR 4-STERNE-STADTHOTEL „CATALONIA GIRALDA“ liegt im historischen Zentrum von Sevilla, ca. 1 Kilometer von der Kathedrale und dem Alcázar entfernt. In unmittelbarer Umgebung befinden sich einige Restaurants, Bars und ein Supermarkt. Ihr Hotel verfügt über eine Lobby mit Fernsehraum und Leseraum, kostenloses WLAN im gesamten Haus und eine gemütliche Snack-Bar, in der andalusische und internationale Küche angeboten wird. Das kleine beheizte Hallenbad, das direkt an die Snack-Bar angrenzt, lädt zum Schwimmen ein. Die 108 Zimmer sind mit Bad oder Dusche/WC, Föhn, Sat.-TV, Klimaanlage/ Heizung und Mietsafe ausgestattet. Verpflegung: Im Reisepreis enthalten ist das internationale Frühstücksbuffet. Am ersten Abend speisen Sie zusammen mit Ihrer Reiseleitung in einem landestypischen Restaurant in der Altstadt. Am letzten Abend genießen Sie typische Tapas. Zum Silvestertermin erhalten Sie anstatt des Tapas-Essens ein Gala-Dinner im Restaurant des Hotels Astoria Palace.
Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb einer Woche fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrechts aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchungen bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist sofort der vollständige Reisepreis fällig. Bei sehr kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 zu belasten.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert SKR Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat SKR Reisen ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung ( 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Die einmal getroffene Wahl kann der Reiseveranstalter nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Wählen wir die pauschalierte Entschädigung, gilt für die Abrechnung Folgendes: - bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises - vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises - vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises - ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. E-Mail) zu erklären. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ihr gesetzliches Recht, gemäß 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. SKR Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.
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